
Anwerbung & Vermittlung von internationalen Pflegekräften
Ein wesentlicher Schritt zur Bewältigung des Pflegenotstands in Deutschland ist die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland. Dabei sind jedoch Regeln und ethische Prinzipien zu beachten.
Aus welchen Ländern darf ich anwerben?
Bei der Einstellung von Pflegekräften aus Übersee muss die aktuelle Liste der Weltgesundheitsorganisaiton (WHO) berücksichtigt werden. Die WHO hat seit 2006 festgestellt, dass in einigen Staaten ein kritischer Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal besteht. Zu diesen gehören vor allem Humanmediziner und Gesundheits- sowie Krankenpfleger. Es wird empfohlen, dass aus diesen Ländern nicht aktiv in den deutschen Gesundheits- und Pflegebereich vermittelt wird.
WHO-Liste der Länder mit kritischem Pflegepersonalmangel
Derzeit stehen 55 Länder auf dieser Liste, von denen der größte Teil in Afrika liegt. Eine Reihe von Ländern, aus denen keine Pflegekräfte nach Deutschland aktiv eingestellt werden sollen, sind:
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Äthiopien
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Elfenbeinküste
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Gambia
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Bangladesch
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Nepal
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Pakistan
Neu hinzugekommen sind auch Länder wie die Komoren, Laos, Ruanda, Sambia, Samoa, Simbabwe, Timor Leste und Tuvalu.
Diese Richtlinie der WHO zielt darauf ab, die Gesundheitssysteme in den betroffenen Ländern nicht zusätzlich zu belasten und sicherzustellen, dass dort genügend medizinisches Personal zur Verfügung steht. Daher müssen Sie als Pflegeunternehmer bei der Suche nach Pflegekräften andere Herkunftsländer berücksichtigen, um ethische Standards und internationale Vorschläge einzuhalten.
WHO-Liste
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die „Workforce Support and Safeguards List“ seit dem Jahr 2006 fortlaufend aktualisiert und veröffentlicht. Die Liste dient der Identifizierung von Ländern, die einen erheblichen Mangel an medizinischem Fachpersonal, einschließlich Ärzten und Pflegekräften, aufweisen. Das Dokument ist als dynamisches Instrument konzipiert, welches die Länder basierend auf der Verfügbarkeit von Gesundheitspersonal und den entsprechenden Schutzmaßnahmen kategorisiert. Zudem gibt es vor, aus welchen Ländern aufgrund der aktuellen Personalsituation keine Pflegekräfte rekrutiert werden sollten.

Die jüngste Aktualisierung dieser Liste wurde im März 2023 vorgenommen und beinhaltet wesentliche Änderungen, einschließlich der Aufnahme von acht neuen Ländern. Neben diesen stehen 47 weitere Länder auf der Liste.
Die Empfehlung der WHO, nicht aus diesen Ländern zu rekrutieren, wurde in Deutschland in den Paragrafen §§38-39 BeschV gesetzlich verankert, so dass es hier ein klares Verbot gibt. Das bedeutet, dass das Anwerben und die Rekrutierung aus diesen 55 Ländern somit nur der Bundesagentur für Arbeit erlaubt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann gem. § 404 Abs. 2 Nr. 9, Abs. 3 SGB III mit einem Ordnungsgeld von bis zu 30.000€ geahndet werden.
Wir würden Ihnen daher dringend davon abraten BewerberInnen aus den entsprechenden Staaten bei Ihnen aufzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie überdies bei der Fachkräfte-Initiative seitens Bundesregierung (Make it in Germany).
Wie unterscheide ich „schwarze Schafe“von vertrauenswürdigen Pflegekräfte-Vermittlern?

Um sicherzustellen, dass Sie mit einem seriösen Vermittler zusammenarbeiten, sollten Sie unsere Vermittler-Checkliste konsultieren:
Das Güte-Siegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Das Güte-Siegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ( https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de ) ist eine Initiative, die darauf abzielt, hohe Standards und faire Praktiken bei der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte sicherzustellen. Dieses Siegel wird an Vermittler und Institutionen vergeben, die nachweislich bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, wie z.B. transparente Verfahren, faire Vertragsbedingungen und die Einhaltung ethischer Rekrutierungspraktiken.
Ziele und Kriterien des Güte-Siegels
Das Güte-Siegel verfolgt mehrere Ziele:
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Schutz der Rechte der Pflegekräfte: Sicherstellung, dass die Arbeitsbedingungen fair und transparent sind und dass die Pflegekräfte vor Ausbeutung geschützt werden.
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Qualität der Vermittlung: Sicherstellung, dass die Vermittler und Institutionen nach hohen Standards arbeiten und die Pflegekräfte gut auf ihre Aufgaben vorbereitet sind.
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Transparenz: Förderung transparenter Prozesse und Vertragsbedingungen, die sowohl für die Pflegekräfte als auch für die Arbeitgeber klar und verständlich sind.
Anmerkung: Schutz vor schwarzen Schafen
Obwohl das Güte-Siegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Anwerbungspraktiken ist, bietet es keinen absoluten Schutz vor schwarzen Schafen. Ein seriöses Güte-Siegel kann zwar eine wertvolle Orientierungshilfe sein, sollte aber immer nur einen Teilaspekt eines umfassenden Prüfungsprozesses darstellen.

Anerkennungspartnerschaft für (Pflege-)Fachkräfte
Was ist eine Anerkennungspartnerschaft?
Die Anerkennungspartnerschaft ist ein Konzept, das von der Bundesagentur für Arbeit entwickelt wurde, um die Integration ausländischer Fachkräfte, einschließlich Pflegekräfte, in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Sie dient dazu, den Prozess der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu beschleunigen.
Vorteile der Anerkennungspartnerschaft
Beschleunigte Einreise und Aufnahme der Tätigkeit: Durch die Anerkennungspartnerschaft können ausländische Fachkräfte das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland absolvieren. Dies bedeutet, dass die Kandidaten mit Erhalt des Visums einreisen und somit ihre Tätigkeit und Beschulung in Deutschland schneller aufnehmen können. Diese beschleunigte Einreisedauer reduziert die Wartezeiten erheblich und ermöglicht eine raschere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.
Risiken der Anerkennungspartnerschaft
Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es auch Risiken, die berücksichtigt werden müssen:
Defizitbescheid nach Einreise: Ein Risiko besteht darin, dass der Defizitbescheid, der die fehlenden Qualifikationen und notwendigen Weiterbildungen auflistet, erst nach der Einreise der Fachkraft beantragt wird. Dies kann zu unvorhergesehenen Anerkennungsproblemen führen.
Nchteile der Anerkennungspartnerschaft
Verzögerter Anerkennungsprozess nach Einreise: Nach der Einreise des Kandidaten ist der Arbeitgeber auf die reguläre (nicht beschleunigte) Bearbeitung des beantragten Defizitbescheids durch die zuständigen Behörden angewiesen. Dieser Vorgang kann mehrere Monate dauern, was zur Folge hat, dass die Pflegekraft die vorgesehene Bildungsmaßnahme erst im Anschluss daran beginnen kann. Dies verzögert den Anerkennungsprozess erheblich und kann zu Frustration sowohl bei den Kandidaten als auch bei den Arbeitgebern führen.
Einreiseoptionen für ausländische Pflegekräfte

Die Einreise ausländischer Pflegekräfte nach Deutschland kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Es gibt mehrere Verfahren, die je nach individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Pflegekräfte und der Arbeitgeber genutzt werden können.
1. Beschleunigtes Verfahren Das beschleunigte Verfahren ist eine Option für Arbeitgeber, die den Einreiseprozess für ausländische Pflegekräfte beschleunigen möchten. Dieses Verfahren ist besonders nützlich, wenn ein dringender Bedarf an Pflegekräften besteht. Vorteile: Zeitersparnis: Der Prozess wird erheblich verkürzt, was die schnellere Einreise und Arbeitsaufnahme ermöglicht. Effiziente Bearbeitung: Durch die zentrale Bearbeitung der Anträge wird die Effizienz erhöht. Ablauf: Der Arbeitgeber stellt bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren. Die Behörde prüft die Unterlagen und koordiniert den Prozess mit den zuständigen Stellen.
2. Reguläres Verfahren Das reguläre Verfahren ist der Standardprozess für die Einreise ausländischer Pflegekräfte. Es ist gründlich und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Vorteile: Gründlichkeit: Alle erforderlichen Dokumente und Qualifikationen werden umfassend geprüft. Transparenz: Der Prozess ist klar strukturiert und nachvollziehbar. Ablauf: Die Pflegekraft beantragt ein Visum bei der deutschen Botschaft im Heimatland. Nach der Einreise erfolgt die Anerkennung der Berufsqualifikationen und die Erteilung der Arbeitserlaubnis.
3. Anerkennungspartnerschaft Die Anerkennungspartnerschaft ist eine besondere Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit, die den Anerkennungsprozess der Berufsqualifikationen ausländischer Pflegekräfte erleichtert. Vorteile: Beschleunigung: Der Prozess der Anerkennung wird beschleunigt und vereinfacht. Der Vorteil liegt insbesondere darin, dass eine Vorab-Anerkennung der fachlichen Kompetenz gleich ab Einreise in Deutschland gültig ist. Ablauf: Die Pflegekraft oder der Arbeitgeber tritt in Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit. Gemeinsam werden die notwendigen Schritte zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen durchgeführt.
Möglichkeiten zur Anwerbung/Vermittlung von potentiellen Pflegekräften
Die Anwerbung bzw. Vermittlung ausländischer Pflegekräfte kann auf verschiedene Weise erfolgen, je nach den spezifischen Bedürfnissen und Ressourcen Ihrer Einrichtung. Im Folgenden werden die wichtigsten Optionen beschrieben, einschließlich ihrer jeweiligen Vorteile und Anforderungen.
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In welchem Bereich unterstützt PflegeInternational Gesundheitseinrichtungen?Dank unseres interdisziplinären Teams mit umfassender Praxiserfahrung informieren, beraten und vernetzen wir Sie zu allen Fragen von Anwerbung bis hin zu Integration. Für den Bereich der Anerkennung bietet PflegeInternational ein Bildungsprogramm als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an.
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Was bietet PflegeInternational und wieviel kostet das?Die Veranstaltungen und Beratungen von PflegeInternational sind kostenlos. Das Bildungsprogramm ist AZAV zertifiziert und kann somit durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt werden. So entstehen auch hier keine Kurskosten für die Gesundheitseinrichtungen.
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Wie bereitet PflegeInternational ausländische Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung vor?PflegeInternational bietet als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung eine Fachsprachenausbildung und theoretische sowie praktische Fachqualifizierung. Durch kultursensible Selbstlerneinheiten, Live- Unterricht, Lernstandsanalysen- und Kontrollen sowie fachspezifischen Sprachunterricht in Kleingruppen, garantieren wir eine ganzheitliche Qualifizierung.
Darf ich als Arbeitgeber ein Ausstiegsverbot für Kandidaten vertraglich festhalten?
Als Arbeitgeber dürfen Sie dem Kandidaten natürlich nicht verbieten zu kündigen, nach Artikel 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person „das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben.“ Auch die Vermittlungsgebühr können Sie, sofern sich ihr Kandidat für einen Ausstieg entscheidet, nicht zurückerhalten.
Allerdings haben Sie ein Anrecht die Pflicht auf Rückzahlung von entstandenen Fort- und Weiterbildungskosten vertraglich festzuhalten. Beispielsweise wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitnehmers aus einem nicht von Ihnen als Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund, durch Kündigung von Seiten der Arbeitgeberin aufgrund eines vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grundes, oder durch Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitnehmers beendet wird.
Die Rückzahlung betrifft dabei sämtliche von Ihnen als Arbeitgeber übernommenen Kosten der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sofern diese nicht von einem anderen Leistungsträger übernommen wurden, sowie, falls zutreffend, empfangene Vergütungen während einer teilweise oder vollständige Freistellung des Arbeitnehmers. Die Rückzahlungspflicht besteht auch bei schuldhafter Nichterreichung des Fortbildungsziels oder vorzeitigem Abbruch der Fortbildung ohne hinreichenden Grund.
Die Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers kann zudem auch für einen gewissen Zeitraum nach Beendigung der Fort- und Weiterbildungen (die sogenannte Bindungsdauer) gesetzt werden, diese richtet sich nach der Länge der Fort- oder Weiterbildung, und kann mit folgender Faustformel veranschaulicht werden:
Der Bezugsrahmen der in dieser Faustformel verwendeten Dauer der Fortbildungen ist die Vollzeit. Für jeden vollen Beschäftigungsmonat ab Beendigung der Fortbildung vermindert sich der zu leistende Rückzahlungsbetrag um ein X-tel (bei 6 Monaten Bindungsdauer also jeden Monat um 1/6).
Dauer der Fort-/Weiterbildung:
bis zu 2 Monate
Mögliche Bindungsdauer:
bis 12 Monate
Dauer der Fort-/Weiterbildung:
bis zu 1 Monat
Mögliche Bindungsdauer:
bis 6 Monate
Dauer der Fort-/Weiterbildung:
3-4 Monate
Mögliche Bindungsdauer:
bis 24 Monate
Dauer der Fort-/Weiterbildung:
6-12 Monate
Mögliche Bindungsdauer:
bis 36 Monate
Dauer der Fort-/Weiterbildung:
24 und mehr Monate
Mögliche Bindungsdauer:
maximal 60 Monate
Fragen und Antworten (FAQ): Anwerbung/Vermittlung von Pflegefachkräften nach Deutschland
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In welchem Bereich unterstützt PflegeInternational Gesundheitseinrichtungen?Dank unseres interdisziplinären Teams mit umfassender Praxiserfahrung informieren, beraten und vernetzen wir Sie zu allen Fragen von Anwerbung bis hin zu Integration. Für den Bereich der Anerkennung bietet PflegeInternational ein Bildungsprogramm als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an.
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Was bietet PflegeInternational und wieviel kostet das?Die Veranstaltungen und Beratungen von PflegeInternational sind kostenlos. Das Bildungsprogramm ist AZAV zertifiziert und kann somit durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt werden. So entstehen auch hier keine Kurskosten für die Gesundheitseinrichtungen.
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Wie bereitet PflegeInternational ausländische Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung vor?PflegeInternational bietet als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung eine Fachsprachenausbildung und theoretische sowie praktische Fachqualifizierung. Durch kultursensible Selbstlerneinheiten, Live- Unterricht, Lernstandsanalysen- und Kontrollen sowie fachspezifischen Sprachunterricht in Kleingruppen, garantieren wir eine ganzheitliche Qualifizierung.